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Gewerkschaftsmitglied - Karriere ade?

Junge Beschäftigte fürchten oft Nachteile

Der Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Gewerkschaften ist durch das Grundgesetz geschützt. Mitglieder von Gewerkschaften dürfen demnach beruflich nicht benachteiligt werden. Das ist hinlänglich bekannt. Bekannt ist aber auch, dass die Wirklichkeit oft anders aussieht. Immer wieder geraten Handelsketten in die Schlagzeilen, weil sie sich gegen Betriebsräte sperren und gewerkschaftliche Strukturen mit aller Macht bekämpfen – offenbar weitgehend ungestraft.

In der Tat ist das eine sehr bedenkliche Entwicklung. Zum Glück kann diese Strategie nur dort aufgehen, wo es ein deutliches Überangebot an Bewerberinnen und Bewerbern gibt und keine langen Ausbildungs- und Einarbeitungszeiten anfallen. Arbeitgeber können es sich nur dann erlauben Leute zu feuern, die ihre Rechte einfordern, solange sie genug finden, die das nicht tun. Bei ungelernten Arbeitskräften ist das auch heutzutage leider oft der Fall. Je mehr Qualifikation aber gefordert ist, desto weniger geeignete Personen stehen zur Verfügung. Es wird sehr teuer, ständig neue Leute an die Aufgaben heranführen zu müssen. Der Arbeitgeber kann es sich schlicht nicht leisten, gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig auszutauschen. Selbst ein Verprellen würde auf Dauer voll auf den Unternehmenserfolg durchschlagen. Deshalb ist man in diesen Bereichen schon aus Eigeninteresse heraus auf ein gedeihliches Miteinander angewiesen. Gewerkschaften und Betriebsräte gehören dort zum Unternehmensalltag, ihre Vertreterinnen und Vertreter werden geachtet und respektiert.

Gewerkschaft ist selbstverständlich

Genauso verhält es sich in der öffentlichen Verwaltung. Es liegt nicht im Interesse des Dienstherrn Gewerkschaften und Personalräte zu bekämpfen. Im Gegenteil. Man hat verstanden, dass die vielen Aufgaben nur gemeinsam zu bewältigen sind, ja dass eine bfg-Mitgliedschaft womöglich sogar ein Zeichen beruflichen Engagements und Identifikation ist. Die Mitgliedschaft in der bfg ist deshalb in der Finanzverwaltung eine Selbstverständlichkeit. Schief angeschaut wird deshalb niemand. Ganz im Gegenteil ist der Verwaltung sehr wohl bewusst, dass hinter jeder Mitgliedschaft ein gutes Netz an Kontakten bis in die politische Spitze vorhanden ist und ein professioneller Rechtsschutz besteht. Deshalb wird ein bfg-Mitglied auch nicht so einfach über den Tisch gezogen. Nachdem auch die Führungskräfte der Verwaltung letztlich Beamtinnen und Beamte sind, nehmen viele von ihnen selbst durch die Mitgliedschaft in der bfg diesen Schutz einer starken Gemeinschaft in Anspruch. Unter den über 10.000 Mitgliedern befinden sich zahlreiche Amtsleiterinnen oder Amtsleiter und hochrangige Personen bis in die Spitze der Landesämter und des Ministeriums.

Keine Karrierenachteile für bfg-Mitglieder

Karrierenachteile muss eher fürchten, wer nicht der bfg angehört. Eine Überprüfung der Maßnahmen des Dienstherrn ist ohne fachkundige Unterstützung kaum möglich. Wer also ungerechtfertigte Nachteile – für sich und für andere – vermeiden will, muss sich gewerkschaftlich organisieren. Negative Gefühle wird man deshalb damit bei den Vorgesetzten nicht erzeugen – höchstens ein schlechtes Gewissen, weil man es dort vielleicht selbst bisher versäumt hat. Heldenmut ist also nicht gefragt – Solidarität reicht völlig aus. Damit es eben bei uns niemals zu Zuständen kommt, wie wir sie in Teilen der Privatwirtschaft beobachten.