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Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder

BBB: Bayern zählt auf starken öffentlichen Dienst!

Als Wertschätzung und Anerkennung – so sehen die Beschäftigten die heute von Finanzminister Dr. Markus Söder veröffentlichte Einkommensanpassung im öffentlichen Dienst. Für aktive Beamte sieht die Staatsregierung darüber hinaus zusätzlich zur linearen Erhöhung eine Einmalzahlung („Bayern-Bonus“) in Höhe von 500 Euro vor. Für BBB Chef Rolf Habermann ein weiterer wichtiger Schritt, mit dem Bayern seine Spitzenposition ausbaut. „Bayern kann sich auf seinen starken öffentlichen Dienst verlassen! Wer für die Teilhabe der Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung sorgt, sichert diesen Standortvorteil und bleibt für Nachwuchskräfte attraktiv!“

Bayern hat einen leistungsstarken öffentlichen Dienst, der auch in der Lage ist, unvorhergesehene Herausforderungen zu meistern. Das hat er angesichts der Menschenströme, die im vergangenen Jahr hier Zuflucht gesucht haben, mehr als bewiesen.

„Auf diesem Niveau wollen wir bleiben! Das wollen wir aber auch ausbauen!“, fordert Habermann. „Dazu brauchen wir attraktive Beschäftigungsbedingungen und kompetenten Nachwuchs, der uns noch leistungsstärker macht“. In diesem Sinne habe die Staatsregierung heute ein wichtiges Zeichen gesetzt. Bayern bleibe seiner Maxime treu: Angemessene Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung und Parallelität zwischen den Beschäftigtengruppen. „Das sichert Motivation und beweist Weitblick“, lobt der BBB-Chef

ECKPUNKTE der Tarifeinigung sind:

· lineare Erhöhung der Entgelte um 2,0 % ab 1. Januar 2017 und weitere

· 2,35 % ab 1. Januar 2018

· davon abweichend Erhöhung der Monatsentgelte bis 3.200,- Euro zum 1. Januar 2017 um 75,- Euro (soziale Komponente – sog. Mindestbetrag)

· Auszubildende erhalten eine Erhöhung ihrer Entgelte zum 1. Januar 2017 um 35,- Euro und zum 1. Januar 2018 um weitere 35,- Euro. Außerdem wurde für Auszubildende die Erhöhung des Urlaubsanspruchs um einen Tag auf 29 Tage/Jahr vereinbart.

· Laufzeit: 24 Monate

· Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe in zwei Schritten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018

Quelle: Bayerischer Beamtenbund BBB

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Pressemitteilung BBB vom 18.2.201753,6 KB