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Einigung in der Einkommensrunde 2021

Minister Füracker: Bayern übernimmt Tarifabschluss für Beamtinnen und Beamte

Am 29. November 2021 haben die Tarifparteien eine Eingung zur Einkommensrunde 2021 erreicht. Diese beinhaltet u.a. keine Neuregelung des Arbeitsvorgangs, eine Entgelterhöhung, eine Corona-Sonderzahlung und strukturelle Verbesserungen im Gesundheitsbereich sowie die Wiederinkraftsetzung der gekündigten Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung. Nachfolgend die Presserklärung des StMFH Bayern:

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker begrüßt das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: “Unsere Beschäftigten in Bayern leisten jeden Tag herausragende Arbeit. Gerade bei großen Herausforderungen, wie aktuell der Bewältigung der Pandemie, kann man sich stets auf die Beschäftigten des Freistaats verlassen. Diese Arbeit muss auch angemessen bezahlt werden. Wir haben ein faires Ergebnis erzielt – dies gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtige Rechtssicherheit.”

“Die Bayerische Staatsregierung hält auch diesmal Wort: Wir werden das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen”, kündigte Finanzminister Füracker weiter an. “Die Tarifübertragung ist ein deutliches Signal an alle Beamtinnen und Beamten in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung schätzt ihre wertvolle Leistung und entlohnt sie angemessen!”, bekräftigte der Finanzminister. Im Ergebnis liegt der Verdienst der bayerischen Beamtinnen und Beamten damit im Bundesvergleich auch zukünftig mit an der Spitze.

Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht. Schnellstmöglich wird das Finanzministerium der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung vorlegen.

Der Tarifabschluss sieht im Wesentlichen vor:

- Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro.
- Anpassung der Tabellenentgelte ab 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent.
- Erhöhung verschiedener Zulagen (wie Infektions-, Intensiv-, Wechselschicht- und Schichtzulagen, Pflegezulage) für die Beschäftigten an den Universitätskliniken und am Deutschen Herzzentrum.
- Einführung einer Zulage für Beschäftigte im Gesundheitswesen an den Universitätsklinika.