
bfg-Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen
Welche Positionen vertreten die im Landtag vertretenen Parteien zu Themen in der Finanzverwaltung? Wie wollen sie die Probleme lösen, die uns derzeit zu schaffen machen? Wie stehen sie zu unseren Forderungen? Die Antworten auf diese Fragen spielen sicherlich eine mitentscheidende Rolle für Ihre Wahlentscheidung.
Die Landesleitung der bfg hat sich deshalb mit einer Reihe von Fragen an die Fraktionen von CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Wähler und FDP gewandt. Wir haben uns dabei an das Verfahren gehalten, auf das sich diese Parteien im Vorfeld verständigt hatten. Nach diesem Verfahren konnten wir maximal 8 Fragen stellen. Die maximale Zeichenzahl pro Frage durfte 300 Zeichen betragen. An die AfD haben wir keine Fragen gerichtet. Bei der AfD handelt es sich nach unserem Verständnis um eine verfassungsfeindliche Partei. Der Landesvorstand der Bayerischen Finanzgewerkschaft hat deshalb bereits vor mehreren Jahren beschlossen, keinerlei Kontakte mit der AfD zu unterhalten.
Wahlprüfstein 1: Die wirtschaftliche Stärke Bayerns und die Zunahme der Einwohnerzahl haben zu einem stetigen Aufgabenzuwachs für die Steuerverwaltung geführt. Vergleicht man Aufgaben und Personalausstattung, ist Bayern ein Schlusslicht unter den Bundesländern. Was will Ihre Partei dagegen unternehmen?
Wahlprüfstein 2: In der Staatsfinanzverwaltung ergibt sich eine ähnliche Entwicklung, die von der Zunahme des Personals beim Freistaat Bayern herrührt – im aktiven Dienst und im Ruhestand, egal ob Lehrer, Polizist oder in welcher Verwaltung sonst. Wie soll hier der Aufgabenzuwachs bewältigt werden?
Wahlprüfstein 3: Zugleich bestehen große Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung und die Konkurrenz der Privatwirtschaft (Finanzabteilung großer Firmen, steuerberatende Berufe) sorgt dafür, dass jährlich eine große Zahl Beschäftigter die Finanzverwaltung verlässt. Wie wollen Sie den Personalbedarf sichern?
Wahlprüfstein 4: Die Beschäftigten der Finanzverwaltung sehen sich mit Blick auf die Verdienstmöglichkeiten für Ihresgleichen in der Privatwirtschaft „unter Wert“ bezahlt. Welche Verbesserungen beabsichtigt Ihre Partei angesichts der Verbesserungen im Lehrerbereich für die Beschäftigten der Finanzverwaltung?
Wahlprüfstein 5: Oder anders formuliert: Halten Sie die Eingangsbezahlung für Finanz- und IT-Experten in A 6/A 7, A 9/A 10 und A 13 angesichts der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt für ausreichend?
Wahlprüfstein 6: Nach der Anhebung der Eingangsbesoldung für die „Sachbearbeiterebene“ Grund- und Mittelschullehrer nach A 13 erscheinen Verbesserungen für Führungskräfte, die ebenfalls in A 13 bezahlt werden, zwingend. Wie steht Ihre Partei zu diesem Gedanken und haben Sie konkrete Pläne?
Wahlprüfstein 7: In der Finanzverwaltung wurden über Jahrzehnte tausende Arbeitsplätze von der 3. in die 2. QE abgeschichtet. Die Folge ist eine Konzentration der schwierigen Aufgaben in der jeweiligen Ebene! Ist Ihre Partei bereit, dem durch Stellenhebungen im Bereich der Finanzverwaltung Rechnung zu tragen?
Wahlprüfstein 8: Objektive Vergleiche zeigen Deutschland als ein Land mit einer sehr hohen Besteuerung des Arbeitseinkommens, aber auch mit einer niedrigen Besteuerung von Vermögen und einer ungleichen Vermögensverteilung. Wie beurteilt Ihre Partei diese Situation und welche Ziele leitet Ihre Partei daraus ab?

CSU
Zu Wahlprüfstein 1:
Eine Option für die Entlastung der Verwaltungen in allen Bereichen sehen wir in der Dezentralisierung. Insbesondere im Rahmen der „Offensive. Heimat. Bayern 2025“ des CSU-geführten Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat setzen wir hier Akzente. Natürlich geht es dabei primär darum, den ländlichen Raum zu stärken. Dennoch bewirkt die gleichmäßigere, regionale Verteilung von staatlichen Behörden und damit auch deren personelle und technische Ausstattung, dass die Belastung insgesamt sinkt und besser verteilt wird. Bis 2030 wollen wir weitere 14 Verlagerungsprojekte mit insgesamt rund 2.670 Arbeits- und 400 Studienplätzen in allen Regierungsbezirken Bayerns umsetzen. Mit der Möglichkeit zum Homeoffice und heimatnahen Arbeiten legt die CSU-geführte Staatsregierung einen wichtigen Grundstein für seine Beschäftigten, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen.
Als CSU werden wir uns dafür einsetzen, das Personal weiter aufzubauen und damit die Verwaltung zu stärken.
Außerdem wollen wir eine umfassende „Good Governance“ für mehr freie Ermessensentscheidungen festlegen. Durch die Prozessbeschleunigung sowie digitale Verwaltungsprozesse erfolgt auch eine greifbare Entlastung des Personals.
Zu Wahlprüfstein 2:
Die CSU setzt sich schon seit Jahren für den Personalaufbau ein. Mit aktuell insgesamt 45.000 Stellen für alle Beschäftigten der Bayerischen Polizei im Staatshaushalt hat die Bayerische Polizei einen neuen Höchststand erreicht. Von 2017 bis 2023 werden jedes Jahr 500 – in der Summe also 3.500 – zusätzliche Stellen für die Polizei geschafften. Ferner haben wir seit 2021 so viele Lehrkräfte wie noch nie im bayerischen Schuldienst, nämlich erstmals über 100.000 Lehrkräfte, die beim Freistaat verbeamtet bzw. unbefristet angestellt sind. Wir wollen dieses Level halten und unser Engagement fortsetzen.
Um die tendenziell steigende Einzelbelastung besser beherrschen zu können und die Verwaltungen zu entlasten, setzen wir auf mehr Geschwindigkeit durch digitale Verwaltungsprozesse, stärkere Spezialisierung bei Behörden und Gerichten sowie ein Bündnis für Beschleunigung mit Regierungen, Landkreisen und kreisfreien Städten.
Zu Wahlprüfstein 3:
Wir sind uns der sich verschärfenden Personalsituation gerade in der Finanzverwaltung bewusst. Um insbesondere im ländlichen Raum Anreize zu schaffen, hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bereits in diesem Jahr zwei richtungsweisende Entscheidungen auf den Weg gebracht. Zum einen wurde das Alimentationsgesetz verabschiedet. Die Einführung des Gesetzes trägt dazu bei, dass die Beamtenbesoldung zukünftig vermehrt an den tatsächlichen örtlichen wie familiären Lebensverhältnissen ausgerichtet wird. Weiterhin wurden, auf Initiative der CSU, auch die im Alimentationsgesetz geregelten Orts- und Familienzuschläge rückwirkend zum Jahresbeginn um 10 Prozent erhöht. Damit stärken wir die Beschäftigten im ländlichen Raum und fördern die Dezentralisierung unserer Verwaltung.
Dennoch sind die Einstellungszahlen in den Vorbereitungsdienst der öffentlichen Verwaltung weiterhin auf hohem Niveau, wie auch dem Jahresbericht 2022 des Landespersonalausschusses zu entnehmen ist. Das Interesse an Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung ist demnach weiterhin gegeben – auch wenn natürlich die Anstrengungen des Werbens um die Besten nicht nachlassen darf. Nicht zu vernachlässigen ist ferner die Tatsache, dass eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung auch eine Tätigkeit für das Gemeinwohl und damit sinnstiftend und erfüllend ist.
Ein leistungsfähiger Staat braucht auch einen modernen und starken öffentlichen Dienst. Deshalb steht die CSU auch in Zukunft für eine leistungsgerechte und attraktive Bezahlung für die Beschäftigten. Seit 2013 setzen wir uns dafür ein, dass der Tarifabschluss der Länder 1:1 auf die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger übertragen wird. Dieses Engagement werden wir fortsetzen.
Den Bediensteten des Freistaates Bayern machen wir mit dem Dienstrad Leasing Modell „JobBike Bayern“ außerdem ein modernes Angebot für den Weg zur Arbeit.
Zu Wahlprüfstein 5:
Die Konkurrenzsituation von öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft hat sich mithin wieder entspannt. Wir setzen uns für eine angemessene Bezahlung ein. Mit der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Besoldungsreform noch 2022 wurden Familien mit Kindern insbesondere in mittleren und teureren Wohnlagen gestärkt. Auch aufgrund guter Arbeitsbedingungen wie flexiblen Arbeitszeiten, Homeoffice und anderen Benefits (bspw. Jahressonderzahlungen) ist eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung lohnend.
Zu den Wahlprüfsteinen 4,6 und 7:
Bereits mit dem bayerischen Staatshaushalt 2023 ist es gelungen, einerseits die Finanzen des Freistaats Bayern weiter zu konsolidieren und andererseits den Weg für wichtige Investitionen zu ebnen. Dabei haben wir zuvorderst den Stellenaufwuchs im Bereich der inneren Sicherheit, der Justiz, aber auch im Bildungssektor gefördert. Auch in anderen Bereichen besteht Handlungsbedarf. Ein genaueres Bild dieses Bedarfs wird sich nach den nächsten Verhandlungsrunden der Tarifpartner zeigen.
In der Vergangenheit hat der Freistaat Bayern und das CSU-geführte Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die jeweiligen Verhandlungsergebnisse zeitnah auch für das Beamtenverhältnis übernommen. Wir schätzen die Tarifautonomie als ein hohes Gut ein. Auch im öffentlichen Dienst gilt es daher, den Ergebnissen der Tarifverhandlungen der Bundesländer ab Oktober nicht vorzugreifen.
Wir wertschätzen den öffentlichen Dienst. Wer sich als Beamter, Arbeitnehmer, Richter oder Soldat in den Dienst des Staates stellt, dient der Allgemeinheit. Unseren Staatsdienern gebühren Respekt und Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Leistungen. Der öffentliche Dienst trägt maßgeblich zum Erhalt der staatlichen Ordnung und Erfüllung staatlicher Aufgaben bei. Er muss attraktiv sein, damit der Staat auch im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Wir bekennen uns zum Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen.
Wir sehen deutlich, dass in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt verstärkt Anreize gesetzt werden müssen, zumal um Fachkräfte anzuwerben. Die Angestellten, aber besonders die Beamten des Freistaats Bayern profitieren von Besoldungswerten, die gerade in den Bereichen für Berufseinsteiger, teilweise deutlich über denen der anderen Bundesländer aber auch des Bundes liegen.
Zu Wahlprüfstein 8:
Wir setzen uns für gerechte und niedrige Steuern ein. Steuererhöhungen lehnen wir ab. Wir wollen stattdessen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Allerdings teilen wir die Einschätzung, dass Vermögenswerte ungenügend besteuert werden, nicht. Im Gegenteil: Die Steuerbelastung gerade im Bereich Wohnen und Bau ist für uns ein maßgeblicher Faktor für hohe Immobilienpreise. Hier wollen wir durch mehr Spielräume bei Erbschaft- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbssteuer und weiteren steuerpolitischen Instrumenten, Entlastung schaffen.
Die CSU steht weiterhin für eine Vereinfachung des Steuerrechts, da auch mehr Pauschalitäten und weniger Einzelregelungen zu einer Entlastung führen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zu Wahlprüfstein 1:
Die Ausbildungskapazitäten und auch die Zahl der Stellen für Anwärterinnen und Anwärter sollen nicht weiter gekürzt werden. Der sinkenden Zahl an Bewerbungen wollen wir mit einer höheren Attraktivität der Ausbildung entgegenwirken. Wichtig ist dabei auch die Standortfrage für die Ausbildung. Den Standort Herrsching wollen wir erhalten.
Neben der Ausbildung wollen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass zumindest die im Staatshaushalt vorgesehenen Planstellen auch besetzt werden können. Angesichts der Lage am Ausbildungsmarkt muss auch über andere Wege der Personalgewinnung nachgedacht werden. Die Einstellung von Quereinsteigern, die nicht die staatliche Ausbildung durchlaufen haben, wollen wir prüfen – selbstverständlich unter Beachtung der hoheitlichen Tätigkeiten und des Beamtenrechts.
Zu Wahlprüfstein 2:
Der Personalbestand muss an die Bevölkerungsentwicklung angepasst und auch an ihr gemessen werden. Der Personalzuwachs z.B. bei der Polizei in den vergangenen Jahren relativiert sich damit deutlich. Auch der Ausgleich der Stellenkürzungen aus dem Jahr 2008 und die Rücknahme der 42-Stunden-Woche sind bei der Messung der Personalstärke im Vergleich mit früheren Jahren zu berücksichtigen.
Um den Aufgabenzuwachs zu bewältigen, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Die Arbeit muss attraktiver werden, um neue Kräfte gewinnen zu können. Außerdem müssen Mitarbeitende zielgerichteter eingesetzt werden. Bei der Polizei wäre das beispielsweise die Entlastung von Verwaltungsaufgaben, in der Finanzverwaltung eine Schwerpunktsetzung auf komplexe Steuerfälle und eine weitergehende Automatisierung der Bearbeitung einfacher Steuerfälle.
Zu Wahlprüfstein 3:
Ein Hebel ist, das vorhandene und neu zu rekrutierende Personal in der Finanzverwaltung gezielter einzusetzen. Schwerpunkt sollten komplexe Steuerfälle, Steuerfahndung und die Bekämpfung der Steuerkriminalität sein. Einfache Fälle im Bereich der Einkommensteuer müssen mehr und mehr automatisiert abgewickelt werden. In dem Zusammenhang muss das Projekt KONSENS dringend beschleunigt und die technische Ausstattung der Finanzverwaltung verbessert werden. An einem vereinfachten Steuerrecht, das eine verstärkte Automatisierung erst möglich macht, führt auf Dauer kein Weg vorbei. Es ist klar, dass das nicht auf Landesebene allein geleistet werden kann, es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern. Eine aufgabengerechte Besoldung ist ebenfalls zentral, um den Personalbedarf zu sichern.
Zu Wahlprüfstein 4:
Neben einer aufgabengerechten Besoldung sind Wertschätzung und Personalsicherung zentral für zufriedene Mitarbeitende in der Finanzverwaltung. Mit einzelnen Änderungen im Besoldungsgefüge wird sich dieses Problem aber nicht lösen lassen. Stellenpläne und Besoldung müssen in den kommenden Jahren an die zunehmend komplexeren Aufgaben angepasst werden. Die müssen von entsprechend qualifiziertem und damit auch entsprechend besoldetem Personal erfüllt werden. Das kann die Motivation für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst steigern.
Für den Zusammenhang der Finanzverwaltung mit der Besoldung der Lehrkräfte verweisen wir auf die Antwort auf Frage Nr. 6.
Zu Wahlprüfstein 5:
Mit der Bezahlung von Expertinnen und Experten in den Besoldungsgruppen A6 bis A10 lassen sich sicher kaum hochqualifizierte Kräfte gewinnen, weder für die IT noch beispielsweise für die Steuerfahndung.
Zu Wahlprüfstein 6:
Das Ziel einer Anhebung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ist die Gleichbehandlung der Lehrkräfte an allen Schularten. Bildung hat unter anderem für den zukünftigen Arbeitsmarkt eine zentrale Bedeutung. Auch künftige Nachwuchskräfte für die Finanzverwaltung profitieren von besseren Bildungs-Rahmenbedingungen. Lehrkräfte üben eine wichtige Funktion für unsere Kinder aus und sind insofern keine Sachbearbeiter.
Die vorgesehene Besoldungserhöhung steht in keinem Zusammenhang mit anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Es ist aber klar, dass durch die Anhebung das Gehaltsgefüge im öffentlichen Dienst in Teilen unausgewogener wird und angepasst werden muss.
Zu Wahlprüfstein 7:
Die Besoldung hat aufgabengerecht zu erfolgen. Der Trend, Aufgaben in andere QEs zu verlagern, ist aus unserer Sicht weder sachgerecht noch angemessen. Wer Aufgaben der 3. QE ausführt, muss entsprechend qualifiziert sein und auch entsprechend besoldet werden. Das sollte aber nicht mehr in Minischritten und einzelnen Stellenhebungen wie in den vergangenen Jahren über das Haushaltsgesetz erfolgen, sondern durch ein umfassendes Gesamtkonzept.
Zu Wahlprüfstein 8:
Wir teilen die Einschätzung, dass Vermögen vergleichsweise niedrig besteuert sind und Arbeitseinkommen, insbesondere unter Einbeziehung von Sozialabgaben, vergleichsweise hoch besteuert sind. Wir lehnen daher sowohl die Abschaffung der Erbschaftsteuer als auch ihre Regionalisierung ab. Eine Regionalisierung würde bedeuten, dass beispielsweise finanziell wertvolle Immobilien in einer Region niedriger besteuert würden als finanziell weniger wertvolle Immobilien in einer anderen Region. Das wäre aus unserer Sicht verfassungswidrig. Falls in den kommenden Jahren Spielraum für Steuersenkungen bestehen sollte, muss daher eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen oberste Priorität haben.

SPD
Zu Wahlprüfstein 1:
Ein umfassender Steuervollzug ist eine wesentliche Voraussetzung für mehr Steuergerechtigkeit und mehr Steuereinnahmen. Wir als BayernSPD fordern 1.000 zusätzliche Stellen für die bayerischen Finanzämter. Darüber hinaus muss die dreimonatige Wiederbesetzungssperre im öffentlichen Dienst insgesamt, aber insbesondere in der Steuerverwaltung, fallen. Wegen der Wiederbesetzungssperre können rund 200 Stellen an den Finanzämtern nicht besetzt werden.
Zu Wahlprüfstein 2:
Wir als BayernSPD treten für eine aufgabenorientierte Personalausstattung im öffentlichen Dienst ein. So hatte die SPD-Fraktion in der Vergangenheit Forderungen der bfg nach zusätzlichen Stellen beim Landesamt für Finanzen aufgegriffen, um dadurch die Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge zu reduzieren. Bei begründeten und nachvollziehbaren Forderungen wird die SPD-Fraktion auch weiterhin Initiativen für zusätzliche Stellen ergreifen.
Zu Wahlprüfstein 3:
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert seit langem eine „Fachkräfte- und Nachwuchsinitiative“ für den öffentlichen Dienst in Bayern. Angesichts des Fachkräftemangels in der gesamten Volkswirtschaft ist das aktueller denn je. Notwendig sind belastbare Bedarfsprognosen, welche Nachwuchskräfte erforderlich sind, und eine tragfähige Konzeption, wie sie gewonnen werden können. Wichtige Faktoren sind hervorragende Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung, moderne Arbeitsplätze, attraktive Vergütung, Digitalisierung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zu Wahlprüfstein 4:
Die erforderliche Wertschätzung muss aus unserer Sicht allen Bediensteten und Tarifbeschäftigten im ÖD gleichermaßen entgegengebracht werden. Das schließt strukturelle Anpassungen ein. Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag tritt seit jeher für die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der im Rahmen der Tarifautonomie erzielten Tarifergebnisse auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger ein. Dadurch ist sichergestellt, dass die Bediensteten an der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Einkommen teilhaben.
Zu Wahlprüfstein 5:
Experten warnen seit geraumer Zeit vor über einer Million fehlenden Fachkräften im öffentlichen Dienst deutschlandweit bis 2030. Bayern ist mit über 100.000 davon betroffen. Wir als bayerische SPD wollen deshalb den öffentlichen Dienst attraktiv halten im Wettbewerb um die besten Köpfe. Der Freistaat muss deshalb seinen Bediensteten und Tarifbeschäftigten ein attraktives Gesamtpaket anbieten. Die Rahmenbedingungen in den Dienststellen müssen insgesamt passen. Bedeutend ist dabei eine attraktive Vergütung und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zu Wahlprüfstein 6:
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag tritt seit langem für die Eingangsbesoldung A 13 für alle Lehrkräfte ein. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Gerechtigkeit. Nachdem die Eingangsbesoldung A 13 an Gymnasien, Realschulen, Berufsschulen und Förderschulen gilt, ist es höchste Zeit dafür auch an Grund- und Mittelschulen. Schließlich ist A 13 die übliche Eingangsbesoldung von Universitätsabsolventinnen und Universitätsabsolventen im Staatsdienst. Handlungsbedarf besteht jetzt für Schulleitungsämter und Funktionsämter (Seminarleitungen, Beratungslehrer) sowie für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Zu Wahlprüfstein 7:
Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat in den vergangenen Jahren regelmäßig gefordert, die Mittel, die im Art. 6i des Haushaltsgesetzes für Stellenhebungen in allen Einzelplänen vorgesehen sind, deutlich zu erhöhen bzw. zu verdoppeln. Davon würden auch das Finanzressort und damit die Finanz- und Steuerverwaltung profitieren. In Fortführung des Neuen Dienstrechts und aufgrund der starken Leistungsanforderungen an die Beschäftigten ist die Schaffung von Beförderungsmöglichkeiten geboten. Das ist nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag, um die Funktionsfähigkeit der Staatsverwaltung zur Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Zu Wahlprüfstein 8:
Die SPD ist die Partei der Gerechtigkeit. Das bedeutet, bei der Finanzierung des Gemeinwesens können und sollen starke Schultern mehr als schwache Schultern tragen. Das gilt für die Besteuerung von Einkommen und Vermögen gleichermaßen. Großer Handlungsbedarf besteht bei der Vermögensbesteuerung. Nach Berechnungen des Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) besitzen in Deutschland die reichsten zehn Prozent der Haushalte knapp zwei Drittel des Volksvermögens und das reichste Prozent sogar ein Drittel. Deshalb treten wir dafür ein, dass die Vermögensteuer wieder eingeführt wird und sehr große Erbschaften stärker besteuert werden. Das nütz dem Freistaat unmittelbar, denn bei beiden Steuern haben die Länder die Ertragshoheit. Die Steuereinnahmen fließen also unmittelbar in den bayerischen Staatshaushalt.

Freie Wähler
Zu Wahlprüfstein 1:
Als Freie Wähler beobachten wir seit längerer Zeit, dass die wirtschaftliche Stärke Bayerns und die Zunahme der Einwohnerzahl im Freistaat zu einem stetigen Aufgabenzuwachs für die Steuerverwaltung geführt haben. Innerhalb des vergangenen Jahrzehnts ist die Ist-Besetzung der bayerischen Finanzämter daher deutlich gestiegen (ca. 760 Vollzeitkräfte). Auch am Landesamt für Steuern, das viele operative Aufgaben der Finanzämter übernimmt, stieg die Ist-Besetzung deutlich an (ca. 430 Vollzeitkräfte). Es erfolgte eine Stärkung der Steuerverwaltung durchschnittlich um knapp 120 Vollzeitkräfte pro Jahr seit 2012 (+ 7,5 Prozent).
Alleine von 2021 bis 2022 ist die Ist-Besetzung bei den Finanzämtern (ohne Berücksichtigung der Beschäftigten in Ausbildung) beispielsweise um rund 296 Vollzeitkräfte gestiegen. Zudem befinden sich aktuell über 2.200 Anwärterinnen und Anwärter in Ausbildung. Mit Blick auf die Stellensituation hat die Steuerverwaltung innerhalb der letzten zehn Jahre fast 3.600 zusätzliche Stellen erhalten. Diese Stellenhebungen führten auch zu einer deutlichen Verbesserung der Stellenausstattung in der Steuerverwaltung. Dieses Jahr konnten im Rahmen des Haushalts 2023 100 zusätzliche Stellen für die Steuerverwaltung und Finanzgerichte beschlossen werden.
In der Steuerverwaltung sind Aufgaben und Tätigkeiten einer bestimmten Stelle (Dienstposten/Arbeitsplatz) zugeordnet und somit mit einem Anforderungsprofil verbunden. Diese sind systematisch erfasst, bewertet und einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet. Im Jahr 2018 erfolgten beispielsweise Bewertungen der neu entstandenen Dienstposten der Zentralabteilung des Finanzamts München sowie 2019 eine Neubewertung aller Dienstposten der Zentralkassen der Finanzämter.
Als Freie Wähler werden wir uns zeitnah für bedarfsgerechte und punktuelle Anpassungen von Dienstpostenbewertungen starkmachen. Neben der Höherbewertung von Dienstposten werden wir außerdem mit Blick auf den stetigen Aufgabenzuwachs für die Steuerverwaltung weiterhin für eine Verbesserung der Stellenausstattung durch zusätzliche Stellenhebungen (u.a. auch in den Bereichen Steuerfahndung, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung, etc.) innerhalb der kommenden Jahre eintreten.
Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass im Freistaat geleistete Mehrarbeit für jedes Ressort und jede Dienststelle erfasst wird, um eine auslastungsangemessene Personalausstattung sicherstellen zu können. Es darf nicht sein, dass jedes Jahr ungezählte Überstunden geleistet werden und anschließend verfallen. Wir fordern daher auch die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos im öffentlichen Dienst.
Zu Wahlprüfstein 2:
Als Freie Wähler bekennen wir uns ausdrücklich zum Beamtenstatus und Berufsbeamtentum. Die Beamtinnen und Beamten im Freistaat sowie die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind ein Grundpfeiler der Stabilität Bayerns. Ein starker Freistaat und eine leistungsfähige Verwaltung gehören für uns untrennbar zusammen. Wir werden uns daher auch in Zukunft weiterhin für die beste Bezahlung aller Beamten im bundesweiten Vergleich einsetzen. Zudem wollen wir Freie Wähler die Attraktivität des öffentlichen Dienstes aufrechterhalten. Bayern nimmt sowohl im Hinblick auf die Bezahlung als auch die Arbeitsbedingungen eine Vorreiterrolle ein. Diese Spitzenstellung des Freistaates wollen wir erhalten. Gleichzeitig ist es uns wichtig, auch die Kommunen weiterhin gut auszustatten. Voraussetzung für eine effiziente Verwaltung ist aus unserer Sicht vor allem eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Sachmitteln sowie gut ausgebildetes, motiviertes Personal. Unser Ziel ist eine anhaltend hohe Investitionsquote und eine stabile Personalquote. Aus diesem Grund treffen wir Vorsorge für eine langfristige Finanzierung der Versorgungsausgaben für die Beamten in Bayern. Innerhalb der aktuellen Legislaturperiode ist eine positive Fallzahlen- und Personalentwicklung beim Landesamt für Finanzen, vor allem in den Bezügestellen, zu verzeichnen, so dass die Ist-Besetzung seit 2019 um ca. sechs Prozent gestiegen ist. Um Personalabgänge auszugleichen, bewegt sich die Anwärtereinstellung weiterhin auf hohem Niveau. In den letzten Haushalten konnten u.a. neue Stellen und weitere Verbesserungen für das Landesamt für Finanzen geschaffen werden. Ferner konnte aufgrund von Stellenhebungen die Beförderungssituation beim Landesamt für Finanzen verbessert werden. Diesen positiven Trend wollen wir auch in Zukunft fortsetzen.
Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass im Freistaat geleistete Mehrarbeit für jedes Ressort und jede Dienststelle erfasst wird, um eine auslastungsangemessene Personalausstattung sicherstellen zu können. Es darf nicht sein, dass jedes Jahr ungezählte Überstunden geleistet werden und anschließend verfallen. Wir fordern daher auch die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos im öffentlichen Dienst.
Zu Wahlprüfstein 3:
Für uns Freie Wähler hat die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte äußerst hohe Priorität. Die Digitalisierung aller Ausbildungs- und Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung wollen wir ausbauen und die Verfahrensabläufe auf moderne, digital verarbeitbare Arbeitsabläufe umstellen. Hierzu zählt u.a. auch eine moderne und zeitgemäße Ausgestaltung der Auswahlverfahren im Landespersonalausschuss.
Die Bayerischen Staatsregierung hat in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die attraktiven Beschäftigungsbedingungen zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften zu schaffen. Beispielsweise wurde im Jahr 2018 mit dem Programm zur Unterstützung der Gewinnung von IT-Fachkräften ein Maßnahmenpaket geschaffen, das wesentlich zur Personalgewinnung für staatliche IT-Bereiche beitragen kann und von dem die Finanzverwaltung mit ihren zahlreichen IT-Arbeitsplätzen maßgeblich profitiert. Als Freie Wähler wollen wir dieses Maßnahmenpaket weiter ausbauen und setzen uns außerdem dafür ein, die Nachwuchswerbung weiter zu intensivieren. Im Zuge dessen soll ein ressortübergreifendes Karriereportal mit Stellenbörsen realisiert werden, um den Freistaat als Arbeitgeber zentral darzustellen und potentiellen Bewerbern eine Plattform zu bieten, um sich gebündelt einen Überblick über aktuelle Stellenausschreibungen des Freistaates verschaffen zu können.
Gleichzeitig wollen wir im Rahmen der Nachwuchsgewinnung insbesondere die Präsenz an Schulen deutlich steigern. . Zur Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst sollte generell über neue Werbestrategien nachgedacht werden, wie beispielsweise einen „Tag des öffentlichen Dienstes“ an den Schulen, an denen die gesamte Vielfalt des öffentlichen Dienstes beworben werden könnte. Dies wäre in Anlehnung an den „Tag des Handwerks“ eine neue Möglichkeit Nachwuchskräfte zu gewinnen. Außerdem trägt eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie maßgeblich zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bayern bei.
Insbesondere in Krisenzeiten zeigt sich der enorme Wert des öffentlichen Dienstes und einer starken Verwaltung. Um den öffentlichen Dienst im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte attraktiv zu gestalten, sind zuverlässige Beschäftigungsbedingungen und eine verlässliche Alterssicherung notwendig. Die Versorgung durch den Freistaat Bayern wird als gut funktionierendes und vertrauenswürdiges Alterssicherungssystem angesehen und bildet eine fundamentale Säule für den öffentlichen Dienst in Bayern.
Neben einer adäquaten Besoldung sind vor allem Faktoren wie digitale Prozesse und digitale Ausstattung in der künftigen Arbeitswelt elementar. Hier muss noch mehr getan werden. Zunehmend wichtig wird es auch sein, bürokratische Hemmnisse abzubauen und den öffentlichen Dienst nicht mit zusätzlichen Verwaltungsregularien zu belasten.
Auch ist es unerlässlich die Tätigkeit im öffentlichen Dienst flexibler zu gestalten. Hier stellen die Ausweitung der Homeoffice-Möglichkeiten sowie die
Schaffung von Behörden-Satelliten in ganz Bayern eine gute Möglichkeit dar, um den öffentlichen Dienst flächendeckend abwechslungsreich, erreichbar und zugänglich zu gestalten.
Zu Wahlprüfstein 4:
Seit zehn Jahren hat der Freistaat Bayern die Tarifabschlüsse 1:1 auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten übertragen. Es erfolgte somit eine Erhöhung der Bezüge zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent und ab 1. Januar 2021 um nochmals 1,4 Prozent. Im Rahmen der Bezügeanpassung 2022 wurden die Bezüge der Beamten im Freistaat ab 1. Dezember 2022 erneut um 2,8 Prozent erhöht. Aktive Beamte erhielten zudem mit den März-Bezügen 2022 eine Corona-Sonderzahlung i.H.v. 1.300 Euro ausgezahlt sowie Anwärterinnen und Anwärter i.H.v. 650 Euro. Insgesamt erfolgte somit eine Steigerung der Bezahlung um knapp 10,6 Prozentpunkte innerhalb von vier Jahren. Aufgrund der wiederholten zeit- und systemgerechten Übertragung des Tarifabschlusses liegt die bayerische Besoldung im Ländervergleich weiterhin mit an der Spitze. Darüber hinaus erfolgte zum 1. Januar 2020 durch die Streichung der Anfangsstufen in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A und der Besoldungsgruppen R1 und R2 eine Anhebung der Eingangsbesoldung.
Für uns Freie Wähler sind zeit- und systemgerechte Bezügeanpassungen ein notwendiges Signal an alle Beamten in Bayern. Als FREIEWÄHLER schätzen wir die wertvolle Leistung unserer Beamten und treten auch in Zukunft weiterhin dafür ein, dass die Tarifabschlüsse 1:1 auf die Bezüge der Beamten übertragen werden. Vor allem die hohe Inflation sorgt auch in Bayern für Verwerfungen, die bei der letzten Tarifrunde nicht vorhersehbar waren. Daher muss zeitnah für Beamte sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern eine angemessene Lösung gefunden werden – das bedeutet, dass mindestens das Ergebnis der Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen gewährt werden muss. Gerade mit Blick auf die vielen unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst, sollte der Freistaat aus unserer Sicht deshalb bereits jetzt über eine Anpassung der Beamtenbesoldung diskutieren.
Insgesamt stellt die Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bezügebestandteile eine deutliche Verbesserung für Beamtinnen und Beamte im Freistaat dar, womit die Attraktivität für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst deutlich gesteigert wird. Denn nicht nur Familien mit Kindern, sondern etwa auch ledige Beamte sowie Anwärter können vom neuen System profitieren, beispielsweise durch die Integration der Ballungsraumzulage in den Orts- und Familienzuschlag in die neue Stufe L, welche künftig ohne den bisher zu berücksichtigenden Einkommensgrenzbetrag und ohne die bisher abgestuften Beträge für Anwärter gewährt wird. Gerade das Anwärterverhältnis ist oftmals der erste Berührungspunkt zu einem Beamtenverhältnis. Im Zuge dessen konnten wir als Freie Wähler weitere wesentliche Verbesserungen erreichen, wie etwa eine generelle Erhöhung der Zuschläge in Stufe V (Ortklasse I – VII) – wovon insbesondere auch Beamte im ländlichen Raum profitieren –, die Einführung eines Pflegezuschlags (Stufe I) oder dass die Kürzung der Zulage bei Teilzeit – zumindest unter bestimmten Umständen – ausgeschlossen wird.
ZU Wahlprüfstein 5:
Wir Freie Wähler haben uns über viele Jahre für eine Angleichung der Lehrerbezahlung auf A 13 starkgemacht. Aufgrund dieser Veränderungen sollen Grund- und Mittelschullehrkräfte schrittweise an eine höhere Eingangsbesoldung herangeführt werden. Durch unseren engagierten Einsatz konnten wir in einem ersten Schritt das Lohnungleichgewicht zumindest in der Schulwelt beseitigt. Im Rahmen der Gleichbehandlung und mit Blick auf die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt beim Gewinnen und Halten entsprechender Fachkräfte im öffentlichen Dienst werden wir uns in einem weiteren Schritt auch die Eingangsbezahlungen für Finanz- und IT-Experten genauer ansehen und bedarfsgerechte Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Wir sind davon überzeugt, dass sich der gesamte öffentliche Dienst weiterentwickeln muss. Bei den Lehrerinnen und Lehrern wurde der erste Schritt bereits gemacht. Jetzt müssen die Bediensteten weiterer Ressorts folgen.
Zu Wahlprüfstein 6:
Gehaltsanpassungen und Verbesserungen für Führungskräfte sollten aus unserer Sicht nicht isoliert betrachtet werden, so dass eine umfassende Bewertung der Vergütungsstrukturen, Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten in der Finanzverwaltung erforderlich ist. Führungskräfte in der Finanzverwaltung tragen oft erhebliche Verantwortung und müssen komplexe Entscheidungen treffen. Eine angemessene Bezahlung kann dazu beitragen, qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für Führungspositionen zu gewinnen und die Motivation und Leistungsfähigkeit der bestehenden Führungskräfte zu fördern. Wenn Führungskräfte angemessen vergütet werden, wird außerdem der Tatsache entgegengewirkt, dass die Konkurrenz der Wirtschaft dafür sorgt, dass Beschäftigte die Finanzverwaltung vorzeitig verlassen.
Der Freistaat Bayern verfügt über eine höchsteffektive Verwaltung. Hierfür ist sie auf engagierte Beschäftigte und Führungskräfte angewiesen. Um solche für den Staatsdienst zu gewinnen und sie motiviert zu halten, müssen die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Weiterhin fördert ein transparenter Umgang mit den Überprüfungsergebnissen die Motivation und Anpassungsbereitschaft.
Wir Freie Wähler regen daher an, zu prüfen, wie durch Instrumente der Evaluation von Führungskräften, auch unter Einbeziehung ihrer unterstellten Mitarbeiter, die sachgerechte Wahrnehmung der Führungsverantwortung überprüft und verbessert werden kann und so ggf. bestehende Potentiale zur Steigerung von Attraktivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes konsequent genutzt werden können. Wichtig ist: Neben monetären Anreizen braucht es ein ganzes Maßnahmenbündel, das mitunter die Aufstiegsmöglichkeiten generell, Vereinbarkeit mit anderen Lebensbereichen und die Arbeitsumgebung im öffentlichen Dienst umfasst.
Zu Wahlprüfstein 7:
Eine Umverteilung von Aufgaben kann dazu beitragen, die Herausforderungen, die mit der Konzentration schwieriger Aufgaben verbunden sind, zu mindern. Dies kann dazu führen, dass spezialisierte oder komplexe Aufgaben gleichmäßiger auf verschiedene Ebenen der Finanzverwaltung verteilt werden. Stellenhebungen im Bereich der Finanzverwaltung können eine mögliche Lösung sein, um das Problem der Konzentration schwieriger Aufgaben in bestimmten Ebenen anzugehen. Aus unserer Sicht können durch die Stellenhebungen zusätzliche Ressourcen und Arbeitskräfte in den betroffenen Ebenen bereitgestellt werden, um die Arbeitsbelastung zu verteilen, den Arbeitsablauf zu optimieren und die Verwaltungseffizienz zu steigern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Stellenhebungen mit Blick auf die Auswirkungen auf die Verwaltungsstruktur sowie die langfristige Effizienz sorgfältig geplant und umgesetzt werden müssen.
Zu Wahlprüftstein 8:
Als Freie Wähler fordern wir seit langer Zeit ein einfaches, gerechtes und transparentes Steuersystem ohne vielfältige Ausnahmen. Es muss für die Bürgerinnen und Bürger deutlicher erkennbar sein, dass jede und jeder gleichberechtigt steuerpflichtig ist und was der tatsächliche Zweck einer Besteuerung ist. So soll eine neue Kultur des Staatsbürgertums entstehen. Um Vermögenskonzentrationen zu reduzieren und zu verhindern, braucht es auch eine dezentrale Eigentumsstruktur. Es muss möglich sein, sich Eigentum aus der eigenen Arbeitsleistung heraus zu finanzieren. Neben dem Abbau der kalten Progression sowie einer weitergehenden Erhöhung der Pendlerpauschale fordern wir zudem, dass der Steuerfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer massiv erhöht wird – nämlich auf 2.000 Euro pro Monat, also 24.000 Euro pro Jahr. All diejenigen, die morgens aufstehen und die Gesellschaft tragen, müssen das auch finanziell deutlich spüren. Leider verschärften die Bürgergeld-Experimente der Bundesregierung den Trend in eine andere Richtung.

FDP
Zu Wahlprüfstein 1:
Die Steuerverwaltung hat die Aufgabe, eine effiziente und gleichmäßige Anwendung der Steuergesetze gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.
Ihrem wichtigen Aufgabenfeld, der Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität, sollte ein überaus hoher Stellenwert eingeräumt werden, was nur mit einer angemessenen Personalausstattung einhergehen kann, für die wir uns einsetzen.
Zu Wahlprüfstein 2:
Die FDP fordert, dass in den nächsten Jahren ein erheblich erweiterter Online-Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen geboten wird.
Diesem Aufgabenzuwachs ohne zusätzliche Personalausgaben zu begegnen, wird nicht möglich sein.
Zu Wahlprüfstein 3:
Bayern braucht einen starken öffentlichen Dienst. Dazu gehört auch, dass wir für den Nachwuchs attraktiv sind.
Wir wollen das Image des öffentlichen Dienstes verbessern, die Personalgewinnung optimieren und auch Quereinstiege erleichtern.
Der Zugang für die Bediensteten des Öffentlichen Dienstes zu flexiblen Arbeitskonzepten ist zu verbessern.
Gerade junge Leute, die sich für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst vorstellen können, haben veränderte Erwartungen: sie wollen flexible Arbeitszeiten, eine ausgewogene Work-Life-Balance, vielfältige Arbeitsbereiche und attraktive Arbeitsumgebungen.
Die verwaltungsinternen Strukturen, Prozesse und Steuerungsinstrumente müssen an diese Erwartungshaltungen angepasst werden.
Zu Wahlprüfstein 4:
Die Anforderungen an die bayerischen Finanzbeamten sind hoch. Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden, um den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten.
Hier ist insbesondere die Inflation zu beachten und ggf. muss aus Sicht der FDP Ausgleich geschaffen werden.
Zu Wahlprüfstein 5:
Der öffentliche Dienst muss ein attraktiver Arbeitgeber bleiben.
Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Leistungsprämien und mehr Transparenz bei deren Vergabe durch die Einführung klarer Kriterien. Aktuell sind die Budgets für Leistungsprämien zu gering, um wirksame Anreize für Leistungsbereitschaft zu setzen. Daher müssen weitere Möglichkeiten der Herstellung von Transparenz entwickelt werden, zum Beispiel durch einen Kriterienkatalog. Zu diesem Zweck wollen wir das Bayerische Besoldungsgesetz modifizieren.
Zu Wahlprüfstein 6:
Aus Sicht der FDP sollten den Mitarbeitenden in den öffentlichen Verwaltungen attraktive Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden können, um sie für Führungsaufgaben zu motivieren.
Auch zusätzliche leistungsbezogene Zulagen sollten ermöglicht werden, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitlich befristet ein höheres Amt übernähmen.
Zu Wahlprüfstein 7:
Hochkomplexe und sich ständig ändernde Steuergesetze einerseits und begrenzte personelle Ressourcen werden es aus Sicht der Liberalen erforderlich für die Verwaltung machen, neue Strategien zur Bewältigung der Aufgaben zu entwickeln.
Zu Wahlprüfstein 8:
Arbeitseinkommen sind zu hoch besteuert, was den Fachkräftemangel verstärkt. Daher sind Arbeitnehmer dringend zu entlasten. Vermögen sollte, sofern es Betriebsvermögen ist, niedrig besteuert sein. Wir fordern weniger die Wegnahme von Vermögen als die Vereinfachung, Vermögen aufzubauen.