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Alimentation von Familien mit mehr als zwei Kindern unzureichend?

dbb rät: vorsorglich noch 2017 Widerspruch einlegen!

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat geurteilt, dass die Alimentation eines kinderreichen Beamten (drei Kinder) in den Jahren 2009 bis 2012 in Nordrhein-Westfalen zu niedrig war. Ihm wurde vom Gericht ein weitergehender Anspruch zugesprochen. Gegen das Urteil ist Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ob die Revision angenommen wird und/oder das Urteil bestätigt wird, kann heute nicht eingeschätzt werden. – Ebenso die Frage, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die in den Bundesländern und beim Bund völlig unterschiedlich ausgestaltete Besoldung hat.

„Grundsätzlich raten wir daher Beamten, Richtern und Soldaten beim Bund und in den Ländern mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern: Legen Sie vorsorglich zur Fristwahrung bis zum 31. Dezember 2017 bei Ihrem Dienstherrn einen Widerspruch gegen die bisherige familienbezogene Besoldung ein und verbinden Sie ihn mit einem entsprechenden Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das dritte und gegebenenfalls jedes weitere Kind. Dieser Widerspruch sollte zudem den Antrag enthalten, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ruhend zu stellen“, so der stellvertretende dbb-Vorsitzende Friedhelm Schäfer.
Ein entsprechender Musterwiderspruch kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Eine Rechtschutzgewährung oder Beratung durch den dbb und das Dienstleistungszentrum ist aufgrund der Vielzahl möglicherweise betroffener Beamtinnen und Beamten leider nicht möglich.
Das fragliche Urteil mit dem Aktenzeichen 3 A 1058/15 kann auf dieser Seite ebenfalls herutergeladen werden.

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Musterwiderspruch457,6 KB
Urteil Aktenzeichen 3 A 1058/154,1 MB