bfg-Spitzengespräch mit Finanzminister Fahrenschon
(16.05.2010)
Stellenhebungen zum 1. Januar 2011 sind gesichert
Wie Finanzminister Georg Fahrenschon beim Spitzengespräch mit der bfg-Landesleitung am Freitag, dem 14. Mai erklärte, ist die zweite Rate der Stellenhebungen im Doppelhaushalt 2009/2010 gesichert. Das Inkrafttreten dieser Hebungen wurde aufgrund der Finanzlage im Nachtragshaushalt 2010 allerdings vom 1. September 2010 auf den 1. Januar 2011 verschoben. Mit diesen Stellenhebungen wird sich die Beförderungssituation vor allem in den Spitzenpositionen des mittleren und gehobenen Dienstes deutlich verbessern. Damit wird dem Grundgedanken des Neuen Dienstrechts nach einer leistungsbezogenen Bezahlung Rechnung getragen.
Der bfg-Landesvorsitzende Bugiel hatte das Gespräch mit sehr anerkennenden Worten für das Neue Dienstrecht eröffnet, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass entscheidend für den Erfolg des Neuen Dienstrechts die finanzielle Umsetzung der Neuregelungen sein wird.
Er warnte davor, die zugesagten zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten einzusparen. Damit wäre die Akzeptanz des neuen Rechts massiv gefährdet.
Steuerprüferzulage für BesGr. A9 und A9Z (mD) wird erhöht
Neben den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten durch Stellenhebungen forderte Bugiel eine finanzielle Anpassung der seit 20 Jahren unveränderten Steuerprüferzulagen, deren Rechtsgrundlage zum 1.1.2011 in einer neuen (bayerischen) Stellenzulagenverordnung geregelt wird. Durch den Wegfall der Laufbahngruppen im Neuen Dienstrecht ergibt sich eine Erhöhung dieser Zulage für die Beamten des mittleren Dienstes in den BesGr. A9 und A9+Z von bisher 17,05 € auf 38,35 € monatlich. Der Finanzminister war leider nicht bereit, darüber hinaus gehende Verbesserungen zuzusagen.
Kein zusätzliches Personal für die Finanzverwaltung
Hauptthema des Gesprächs war die Arbeits- und Personalsituation. Die bfg zählte auf, welche zusätzlichen Belastungen, wie z.B. Organisationsänderungen, neue Aufgaben und EDV-Ausfälle zu der ohnehin angespannte Arbeitssituation kommen.
All dies muss mit einem Personalbestand bewältigt werden, der weit unter dem rechnerischen Personalbedarf liegt, der sich nach dem Berechnungsschema der bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnung ergibt. Während nach dieser Personalbedarfsberechnung für die Finanzämter 18.500 Kräfte erforderlich wären, standen tatsächlich nur rund 15.000 Kräfte zur Verfügung. Die bfg forderte in aller Deutlichkeit einen zügigen Abbau des Fehlbestandes und als Sofortmaßnahme die befristete Einstellung von Aushilfskräften.
Finanzminister Fahrenschon wies darauf hin, dass ihm die Situation -auch von den Berichten der Amtsleiter- durchaus bekannt sei, machte uns jedoch keine Hoffnung, dass über die zusätzlichen 500 Stellen hinaus, die im laufenden Doppelhaushalt geschaffen wurden, in den nächsten Jahren mit weiteren Stellen zu rechnen sei.