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HPR Bericht Dezember 2016

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Erhebung zur Beurteilung der psychischen Belastungen bei der Arbeit beendet +++ Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung +++ Änderung der Auswahl- und Beförderungsgrundsätze+++ Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes – Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen +++ Neubau für den Fachbereich Finanzwesen in Kronach +++ Wertigkeiten von Dienstposten in der Steuerfahndung Zugriff der Länder auf Kfz-Steuer-Daten des Bundes Einstellungen 2017 in der 3. QE der Steuer- und der Staatsfinanzverwaltung

Erhebung zur Beurteilung der psychischen Belastungen bei der Arbeit beendet

Die erstmaligen Erhebungen zur Beurteilung von psychischen Belastungen bei der Arbeit bei den Dienststellen mittels Checklisten sind abgeschlossen, und die Ergebnisse liegen vor.
Das Ministerium will nun in einem Erfahrungsaustausch zum ersten Durchgang der Befragung (Checklisten, Zusammensetzung des Expertengremiums, Erfahrungen in der Durchführung) aufgetretene Probleme benennen, notwendige Anpassungen und Änderungen erörtern und über das weitere Vorgehen beraten. Darüber hinaus sollen Faktoren mit hoher psychischer Belastung dargestellt und über mögliche Abhilfemaßnahmen beraten werden.
Dieses Verfahren soll keine „Eintagsfliege“ sein, sondern der erste Versuch, sich der gesetzlichen Aufgabe aus dem Arbeitsschutzgesetz zu stellen, auch in der Finanzverwaltung psychische Gefährdungen zu erkennen und ihnen zu begegnen. Dass es Nachsteuerungsbedarf nach der ersten Runde geben wird, dem war sich auch das Ministerium von vornherein bewusst. Aus den vorliegenden Ergebnissen sollen Maßnahmen abgeleitet und eingeleitet werden sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit in einer gewissen Zeit eine erneute Befragung stattfinden, bei der die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt werden. Der HPR ist zu der Besprechung geladen und hat die örtlichen Personalräte gebeten, ihm über ihre Erfahrungen zu berichten.

Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung

Die Beurteilungsrichtlinien sind in einigen Punkten überarbeitet und angepasst worden. So soll künftig für Beamtinnen und Beamte, die am Beurteilungsstichtag (grunds. 31.05. des Beurteilungsjahres) an das Landesamt für Steuern abgeordnet sind, dieses für die periodische Beurteilung zuständig sein. Die Beurteilung ist ggf. im Einvernehmen mit der Stammdienststelle zu erstellen. Bei der Beurteilung schwerbehinderter Beschäftigter ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Dabei wird die Schwerbehindertenvertretung über das Anstehen der Beurteilung und das Ausmaß der Behinderung informiert. Der oder die Beschäftigte wird darauf hingewiesen, dass auf die Mitwirkung verzichtet werden kann. Äußert sich der oder die Betroffene nicht, erfolgt die Beteiligung. Der HPR hat den Änderungen zugestimmt. Sie treten zum 1.1.2017 in Kraft.

Änderung der Auswahl- und Beförderungsgrundsätze

Auch die Auswahl- und Beförderungsgrundsätze werden in einigen Punkten geändert. Der für die Finanzverwaltung maßgebende Teil bezieht sich auf Erläuterungen zum Verfahren bei der sogenannten fiktiven Laufbahnnachzeichnung nach Art. 17 a LlBG. Dabei geht es um eine Nachzeichnung der Beurteilung bzw. einer fiktiven Erprobungsfeststellung von vorübergehend nicht aktiv tätiger Beamtinnen oder Beamter aufgrund von Elternzeit oder familienpolitischer Beurlaubung oder um voll freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen, Schwerbehindertengremien und auch Gleichstellungsbeauftragten. Der Hauptpersonalrat hat auch diesen Anpassungen zugestimmt. Sie treten zum 31.12.2016 in Kraft.

Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes – Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen

Ein Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen. Der Ministerrat hat im Frühjahr beschlossen, dass jedes Ressort für seinen Bereich unter Beachtung des Leistungsprinzips Zielvorgaben entwickelt, in welchem Umfang es den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen will. Die Zielvorgaben waren bis Ende Oktober vorzulegen. Sie sollen Anfang nächsten Jahres im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im bayerischen Landtag beraten werden. Die Umsetzung soll bis 2020 erfolgen.
Das Finanzministerium legt seiner Zielvorgabe zugrunde, dass im statistischen Mittel die Leistung, Eignung und Befähigung von Frauen und Männern sich gleichwertig darstellt. Führungspositionen sollen mit Frauen proportional zum Frauenanteil im Besetzungs- bzw. Bewerbungspool besetzt werden. Der Leistungsgrundsatz ist im Einzelfall zu beachten. Eine konkrete zahlenmäßige Zielvorgabe wurde nicht getroffen. Als maßgeblicher Zeitraum für die Zielerreichung gilt der Zeitraum vom 31.12.2013 bis 31.12.2019. Eine überproportionale Besetzung ist zulässig, soweit damit die Differenz des Frauenanteils auf Führungsfunktionen zum Frauenanteil im jeweiligen Verwaltungsbereich (Stichtag 31.12.2013) verringert wird.
Als Führungsfunktionen gelten bei den Finanzämtern die Amtsleitung und die stellvertretende Amtsleitung sowie die Sachgebietsleitungen, beim LfSt die Funktion des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin und die Referatsleitungen, beim LfF die Stelle der/des Vizepräsidenten und die der Dienststellenleitungen.

Neubau für den Fachbereich Finanzwesen in Kronach

Der Neubau für den Fachbereich Finanzwesen in Kronach nimmt (Planungs-)Gestalt an. Derzeit laufen Planungsfreigabe und Beauftragung eines Architektenwettbewerbs an. Die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung hat sich eingehend mit dem Planungskonzept befasst und einige Punkte erarbeitet, auf die noch ein besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte. Der HPR hat sich diesen Punkten angeschlossen und sie ans Ministerium herangetragen.
Bei dem Neubau handelt es sich um ein Zukunftsprojekt, mit dem auf Jahre hinaus Standards geschaffen werden. Umso wichtiger sind vorausschauende Planung und Vertragsbedingungen. So sollte die Bauweise einen freien W-LAN- und Handyempfang in allen Bereichen ermöglichen. Eventuell notwendige bauliche Veränderungen sollten nicht an Rechten der Architekten scheitern. Da keine Abendverpflegung vorgesehen ist, müssen ausreichend Aufenthaltsräume/Kochgelegenheiten angeboten werden. Auch Sanitäranlagen müssen in ausreichendem Umfang – auch in Nähe der Lehrsäle – eingeplant werden. Da viele Studierende mit PKW anreisen werden (müssen), ist auf ausreichende Parkmöglichkeiten zu achten.

Wertigkeiten von Dienstposten in der Steuerfahndung

Die Steuerfahndungsstellen ohne SKS sollen künftig im Rahmen der Verteilung von Planstellen auf die Dienststellen eine gewisse Mindestausstattung an A13-Stellen im Bereich der Steuerfahnder/innen erhalten. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass auch die kleineren Fahndungsstellen in einem gewissen Umfang schwierige und komplexe Fälle zu bearbeiten haben und auf erfahrene Fahnder/innen angewiesen sind. Dieses Verfahren soll ab dem Stellenplan 2017 gelten. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/18 sind Hebungsmittel enthalten und zusätzliche Planstellen für die Steuerfahndung vorgesehen, so dass – wenn der Haushalt so verabschiedet wird – zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen.

Zugriff der Länder auf Kfz-Steuer-Daten des Bundes

Die Kfz-Steuer ist seit 1.1.2009 eine Bundessteuer. Zum 1. Juli 2014 ging die Verwaltung von den Finanzämtern auf die Hauptzollämter über. Negative Nebeneffekte für die Finanzämter stellten sich schnell heraus: Das ist insbesondere der nun fehlende Zugriff auf die Kfz-Steuerdaten, die besonders für die Außendienste von Bedeutung sind.
bfg und HPR bemühen sich seit längerem um eine Lösung. Das Finanzministerium versichert, im Zusammenwirken mit den anderen Ländern und dem Bund alle Möglichkeiten zu prüfen, um „schnellstmöglich“ Abhilfe zu schaffen. Bislang ist es dem Bund und den Ländern jedoch nicht gelungen, sich für diese notwendige und bewährte Prüfmöglichkeit der Finanzämter eine einvernehmliche Lösung einfallen zu lassen.
Nun gibt es eine neue Entwicklung. Der Vorschlag des Bundes, wonach die Daten des Bundes in eine eigens zu programmierende Datenbank importiert würden, auf die die Länder dann zugreifen könnten, scheint nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Damit würden die gerade für die Steuerverwaltung auch wichtigen historisierten Daten und die für die Vollstreckung notwendigen Bankdaten nicht bereitgestellt.
Nun wird ein anderer Ansatz verfolgt: Dabei geht es um die Erweiterung der Zugriffsberechtigung von weiteren Stellen der Finanzverwaltung auf die Daten des Kraftfahrt-Bundesamts. Hier gibt es bereits – eingeschränkte – Abfragemöglichkeiten für die Steuerfahndung und zur Verhinderung einer missbräuchlichen Anwendung des Umsatzsteuergesetzes beim Handel, Erwerb oder der Übertragung von Fahrzeugen. Der Bundesrat hat im September eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.
Bezüglich der für die Vollstreckung notwendigen Kontodaten soll der Weg zu einer Anbindung der Finanzämter an das elektronische Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern führen. Dort stehen aber keine Fahrzeughalterdaten zur Verfügung.

Einstellungen 2017 in der 3. QE der Steuer- und der Staatsfinanzverwaltung

Für 2017 ist nach derzeitigem Stand die Einstellung von 567 Bewerberinnen und Bewerbern in der 3. QE der Steuerverwaltung vorgesehen. Das entspricht der Größenordnung des Jahres 2016. Spätestens im April 2017 sollen die Einstellungsmöglichkeiten nochmals überprüft und – wenn notwendig – an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Im Bereich Staatsfinanz können insgesamt 37 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden. Davon entfallen 25 originär auf das LfF, vier auf die IMBY und eine Stelle auf die Schlösserverwaltung. Die weiteren sind für Verwaltungen in anderen Resorts vorgesehen.