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HPR-Bericht April 2016

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Heimatstrategie – Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen +++ Psychische Belastungen bei der Arbeit +++ Arbeitsgruppe erarbeitet Handlungshilfen +++ Telearbeit beim Landesamt für Finanzen +++ Neubewertung der Kassenleitung des Finanzamts München

Heimatstrategie – Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen

Der Ministerrat hat die im Konzept zur Heimatstrategie enthaltenen Verlagerungen von Behörden und Behördenteilen am 1. März dieses Jahres bestätigt und das Personalrahmenkonzept endgültig beschlossen. Der HPR sieht die Notwendigkeit für weitere Verbesserungen.
Wie berichtet, hat sich der HPR nach Bekanntwerden des Konzepts zur Heimatstrategie in einer umfassenden Stellungnahme zu den Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung geäußert, Bedenken vorgebracht und auch Alternativen aufgezeigt. Er hat in den vergangenen Monaten bei allen Gelegenheiten auf eine beschäftigtenfreundliche Umsetzung der politischen Entscheidungen hingewirkt.
Im Personalrahmenkonzept wurden erfreulicherweise einige unserer Forderungen berücksichtigt. Dennoch sieht der HPR weiterhin Aspekte, die es umzusetzen gilt und weitere Verbesserungen erforderlich hält. Er hat diese gegenüber dem Finanzministerium deutlich gemacht.
Wie im Personalrahmenkonzept betont, ist die Verlagerung ein für alle Beteiligten sensibler Prozess. Der Zeitplan sieht den jeweiligen Abschluss von Maßnahmen in fünf bis zehn Jahren vor. Damit soll die natürliche Personalfluktuation genutzt werden. Der HPR hält es für das zentrale Anliegen, für die einzelnen Maßnahmen den Zeitrahmen und die Altersfluktuation zu nutzen.
Darüber hinaus sieht er die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer kw-Stellen im nächsten Doppelhaushalt. Damit würde die Umsetzung von Verlagerungen erleichtert, indem faktisch für eine gewisse Zeit in Teilen am alten und am neuen Standort eine Doppelstruktur bestehen könnte.
Die beschlossene Streckung der Stellenabbauverpflichtungen bis ins Jahr 2022 stellt für die betroffenen Verwaltungen einen wichtigen Schritt der Erleichterung dar. Gerade in Bereichen, in denen Personal intern ausgebildet wird – es geht hier konkret um den Bereich des Staatsfinanzdienstes –,
muss seines Erachtens eine weitere Streckung erwogen werden, da die Weichen dort bereits 2 bzw. 3 Jahre vorher über die Einstellung von Anwärtern gestellt werden.
Der Hauptpersonalrat hält weiterhin zusätzliche Haushaltsstellen für alle zusätzlichen Aufgaben für erforderlich. Dies gilt neben den explizit genannten Bereichen wie der neu zu schaffenden Zentralen Reiseservicestelle auch für den nötigen Überbau (z. B. Geschäftsstellenaufgaben, Hausverwaltung, Postdienste) an jedem neuen Standort. Dazu zählt auch der Mehraufwand der Personalvertretungen, der sich auch in neuen Gremien (örtliche Personalräte, Gesamtpersonalräte) niederschlagen wird. Die Bildungseinrichtungen benötigen zusätzliche Stellen. Die notwendigen Dozenten- wie Verwaltungsstellen können unmöglich von den betroffenen Verwaltungen erbracht werden. Die Fortbildung spielt für alle von Verlagerungen unmittelbar, aber auch mittelbar Betroffenen eine große Rolle. Dafür braucht es zusätzliche Kontingente und passgenaue Angebote. Auch das kann nur mit zusätzlichen Mitteln geschehen, und auch dabei werden die Bildungseinrichtungen gefordert sein.

Psychische Belastungen bei der Arbeit

In allen Dienststellen wird in den nächsten Wochen eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorgenommen

Das Arbeitsschutzgesetz sieht für jeden Arbeitsplatz die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vor, anhand derer vom Arbeitgeber Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu entwickeln sind. Ging es bisher insbesondere um körperliche Gefährdungen, sind seit Ende 2013 auch psychische Risiken und Belastungen bei der Arbeit zu erfassen. Grund dafür sind u.a. die zunehmenden psychischen Erkrankungen.

Arbeitsgruppe erarbeitet Handlungshilfen

Nachdem deutlich wurde, dass unsere Dienststellen mit der Umsetzung dieser Vorgabe nicht allein gelassen werden können und dürfen, hat das Finanzministerium eine Arbeitsgruppe einberufen, in der neben dem Ministerium das Landesamt für Steuern, Herr Roth als Leiter der Psychosozialen Beratungsstelle und die Finanzämter Regensburg und Starnberg sowie das Landesamt für Finanzen vertreten sind.

Pilotierung durchgeführt

Sie haben eine Checkliste entwickelt, anhand derer einzelne Arbeitsplätze oder Gruppen gleichartiger Arbeitsplätze untersucht und Gefährdungen, aber auch positive Potentiale ermittelt werden sollen. Dabei geht es nicht um die individuelle Beurteilung eines Beschäftigten, sondern um einzelne oder mehrere Belastungsquellen des Arbeitsplatzes. Arbeitsbedingungen, die allein oder in einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren zu negativen Auswirkungen bei den Beschäftigten führen können, sollen mit Befragungen anhand der Checkliste herausgearbeitet werden. Es wurde auch eine erste Kategorisierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen vorgenommen, die als Orientierung für andere Dienststellen dienen kann. Ziel ist es, anhand der Auswertungen der Checklisten Verbesserungen zu erarbeiten und damit ein besseres, gesundes Arbeitsumfeld zu erreichen.
Der Hauptpersonalrat hat die Entwicklung in mehreren Sitzungen der Arbeitsgruppen und in Erörterungen mit dem Finanzministerium begleitet.

Gefährdungsbeurteilung bei allen Dienststellen

Nach den umfangreichen Vorarbeiten der Arbeitsgruppe und der Pilotämter ist ein erster Durchgang der Gefährdungsbeurteilung bei allen Dienststellen bis Ende Juni 2016 vorgesehen. Als Hilfestellung dienen die erprobte Checkliste und die Vorschläge für die Kategorisierung von Arbeitsplätzen.
Für die Erfassung und Beurteilung von Gefährdungen ist vor Ort ein Expertengremium, bestehend aus ASiG-Beauftragten, Geschäftsstelle, den zuständigen Referats- bzw. Sachgebietsleitern sowie Beschäftigten, Personalvertretung und ggf. Schwerbehindertenvertretung vorgesehen.
Zur Auswertung der Checklisten werden Excel-Tabellen zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sich Belastungswerte und gewisse Risikogruppen erkennen lassen. Insbesondere bei hohem oder erhöhtem Risiko ist die Dienststellenleitung aufgerufen, zusammen mit dem Expertengremium Maßnahmen zur Abhilfe zu entwickeln.
Das Finanzministerium erwartet bis Ende August dieses Jahres einen Bericht über die Ergebnisse und etwaige Maßnahmen. Der Hauptpersonalrat wird den weiteren Weg des Verfahrens begleiten. Mit dem Finanzministerium bestand in den Gesprächen Übereinstimmung, dass das jetzt vorgesehene Verfahren bei Bedarf zu verbessern und aus den Erfahrungen zu lernen ist.
Insgesamt gilt: Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht als einmaliger Vorgang zu verstehen, sondern ist zusammen mit den Analysen und Maßnahmen ein dauernder Prozess, der Verbesserungen für ein gesundes Arbeitsumfeld bringen soll und letztlich ein Teil eines Gesundheitsmanagements ist.

Telearbeit beim Landesamt für Finanzen

Neuer Aufgabenbereich für Telearbeit geöffnet

Beim Landesamt für Finanzen gibt es einen weiteren Aufgabenbereich, in dem die Möglichkeit der Telearbeit eingerichtet wird. Es handelt sich um den Bereich „Sachbearbeitung Bezügeabrechnung mit zentraler Zuständigkeit für Rechtsbehelfsverfahren“. Er ist der 3. Qualifikationsebene zugeordnet und hat die Schwerpunkte der Bearbeitung von Abhilfe-, Einspruchs- und Widerspruchsbescheiden sowie Stellungnahme in Rechtsangelegenheiten und gerichtlichen Verfahren.

Dienstpostenbewertung in der Steuerverwaltung

Wie in der bfg-Zeitung März 2016 ausführlich dargestellt, hat Finanzminister Dr. Söder eine Verbesserung der Dienstpostenbewertung in einigen Bereichen zugesagt. Es handelt sich dabei um die BNV, die geplante neu organisierte Umsatzsteuerstelle und eine Erweiterung der A 14-fähigen Dienstposten Sachgebietsleitung in der Allg. Verwaltung.

Neubewertung der Kassenleitung des Finanzamts München Aufgabenbereichsleitungen mit mindestens 5 uneingeschränkt zugeordneten Sachgebieten sind variabel nach A 14/15 bewertet. Die Aufgabenbereichsleitung der Finanzkasse des FA München fällt nicht darunter, da es sich formal um ein einziges Sachgebiet handelt. Sie hat jedoch eine Personalstärke von weit über 120 Stellen und sie ist durch die Auslagerungen mittlerweile auf sieben Teilkassen im gesamten südbayerischen Raum verteilt. Die Aufgabenbereichsleitung der Finanzkasse des FA München wird deshalb künftig wie die Leitungen großer Aufgabenbereiche variabel nach A 14/ 15 bewertet.