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Deutschland darf nicht zur Steueroase werden

Wipijewski: "Erfüllt klar den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs"

Nach Recherchen eines Verbundes aus Bayerischem Rundfunks, Handelsblatt, Washington Post und dem New Yorker Recherchebüro ProPublica hat die Commerzbank den Fiskus jahrelang durch fragwürdige Aktiengeschäfte um Steuereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich gebracht

Diese sogenannten „Cum/Cum-Geschäfte“ beruhen auf der Steuerfreiheit von Ausschüttungen zwischen zwei inländischen Körperschaften. Die von ausländischen Anlegern gehaltenen deutschen Firmenanteile werden bei „Cum/Cum-Geschäften“ kurz vor der Dividendenausschüttung einer deutschen Bank geliehen, die dann von der Steuerfreiheit profitiert. Der ausländische Anteilseigner hätte beim Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens mindestens 15% Kapitalertragssteuer an den deutschen Fiskus abführen müssen. Nach der erfolgten Ausschüttung werden die Anteile an den Eigentümer zurückgegeben. Die gesparten Steuern werden aufgeteilt. Der bfg-Vorsitzende Gerhard Wipijewski betonte heute in München, dass dies sowohl moralisch höchst bedenklich sei als auch klar den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs erfülle. Da das Modell flächendeckend und geschäftsmäßig angeboten werde, habe die Leihe nur den Zweck, Steuern zu sparen. Daher handle es sich ganz klar um Gestaltungsmissbrauch, und der müsse geahndet werden. Auch bei diesem Geschäftsmodell werde deutlich, dass derartige Machenschaften nur mit ausreichend Steuerfahndern und Betriebsprüfern aufgedeckt werden können. Ebenfalls müsse die Politik handeln, so Wipijewski weiter. Er begrüßte die Gesetzesinitiative von Ende Februar, nach der nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 eine Mindesthaltezeit für Aktien von 45 Tagen festgelegt werden soll, bevor eine steuerliche Freistellung der Dividende erfolgen kann. „Es darf nicht sein, dass Investoren mit einem Taschenspielertrick unter Beihilfe vom Steuerzahler geretteter deutscher Banken den Staat fortgesetzt um Millionen prellen.“